Honorierung
Dienstleistung kostet Geld – eine Binsenweisheit. Für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts gilt nichts Anderes.
Es ist für alle Beteiligten fair, dieses Thema offen anzusprechen. Im Rahmen unserer umfassenden Beratung erläutern wir Ihnen, mit welchen Kosten Sie in einer Angelegenheit rechnen müssen. Ein zufriedenstellendes Preis-Leistungs-Verhältnis ist Basis einer langfristigen Zusammenarbeit.
Bei Prozessen kann dies aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Regelungen im RVG meist recht exakt prognostiziert werden.
Dazu gehört auch eine realistische Einschätzung der Chancen einer Kostenerstattung bei Obsiegen oder der zusätzlichen Kostentragungspflicht für die gegnerischen Kosten im Unterliegensfalle.
Im außergerichtlichen Bereich gestalten wir die Honorierung flexibel. Es besteht die Möglichkeit, Pauschalhonorare zu vereinbaren, eine Abrechnung auf Basis des Zeitaufwands durchzuführen oder sich an Streitwerten zu orientieren. Der Abrechnungsmodus des Zeithonorars empfiehlt sich insbesondere bei Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltungen, Begleitung von Verhandlungen oder Gesellschafterversammlungen sowie der Erstellung von Gutachten.